Kindertagesstätten in Schweden (Dagis)
Von großem Vorteil sind in Schweden die Kindertagesstätten. Sind beide Elternteile berufstätig, besteht die Möglichkeit, Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum fünften Lebensjahr ganztags in einer Kindertagesstätte, der so genannten „Dagis“ unterzubringen.
So können sogar beide Elternteile einer Vollzeitarbeit nachgehen. Die Betreuung der Kinder ist sowohl halbtags- als auch ganztags möglich. Ist jedoch nur ein Elternteil berufstätig, besteht nur ein Anspruch auf 15 Stunden in der Woche. Die Öffnungszeiten variieren innerhalb der Gemeinden, die Kernzeit liegt jedoch zwischen 7 Uhr morgens und 18 Uhr am Abend. Während dieser Zeit werden die beaufsichtigten Kinder vollverpflegt. Die meisten Gemeinden lassen die Tagesstätten mit einem warmen Mittagessen von den Küchen einer benachbarten Schule beliefern.
Ein großer Teil der Tagesstätten sind durch die Gemeinden verwaltete Einrichtungen. Die Anmeldeformulare erhalten die Eltern auf dem zuständigen Bürgerbüro. Da die Kindergärten innerhalb der Gemeinden geographisch gut verteilt sind, sind die Chancen groß, einen Platz in dem gewünschten Kindergarten zu bekommen. Wünscht man sich die Unterbringung in einem speziellen Kindergarten, kann es jedoch manchmal zu einer sechsmonatigen Wartezeit kommen. Neben den Kindergärten, die von den Gemeinden verwaltet werden, gibt es in Schweden jedoch auch private Kindergärten, Montessori- oder Waldorfkindergärten. Die Anmeldeformulare können direkt von der Kindertagesstätte bezogen werden.
Auch für Familien, die auf dem Land leben und der nächste Ort mit einem Kindergarten weit entfernt ist, ist die Unterbringung in einem Kindergarten kein Problem, denn Fahrdienste der Gemeinden holen die Kleinen von zu Hause ab und bringen sie auch wieder zurück. Natürlich ist die Kinderbetreuung in Schweden nicht umsonst. Bei der Kostenrechnung spielt das Bruttoeinkommen der Eltern eine große Rolle. So fallen für das erste Kind im Monat drei Prozent des Bruttoeinkommens an, maximal werden derzeit 1260 Kronen, etwa 130 Euro berechnet. Für das zweite Kind fallen zwei Prozent des Bruttogehalts an, jedoch maximal 840 Kronen im Monat. Für das dritte Kind wird 1% berechnet, maximal jedoch 420 Kronen und für das vierte Kind fallen keine Kosten an.
In einigen Gemeinden fallen zusätzliche Kosten an, so werden mancherorts die Windeln vom Kindergarten gestellt, während in anderen Gemeinden die Eltern für die Anschaffung der Windeln zuständig sind. Ein schwedischer Kindergarten unterscheidet sich nicht grundlegend von deutschen Kindergärten. Vom ersten bis fünften Lebensjahr können die Kinder spielen, basteln und die Erzieherinnen unternehmen Ausflüge mit ihnen. Aber auch auf die Schulung der Sprache und das Erlernen des Alphabets wird großen Wert gelegt.
Ein Jahr vor der Einschulung besuchen die Kinder eine Vorschule, die so genannte „förskola“. Hier besuchen die sechsjährigen Kinder an zwei bis drei Tagen in der Woche eine richtige Schule, wo sie spielerisch an den Schulalltag herangeführt werden. Der Platz in der Vorschule ist für die Kinder kostenlos und freiwillig. Die Gemeinden sind verpflichtet, jedem sechsjährigen Kind einen Platz in der Vorschule anzubieten.
Der Besuch ist sinnvoll, da die Kinder sich so schon einmal an die Schule zu gewöhnen können. Die Aktivitäten an den Vorschulen sind recht vielfältig, es wird gesungen, gebastelt und gemalt. Die Vorschullehrer haben in dieser Zeit ein besonderes Augenmerk auf ihre Schützlinge. Mit den Eltern finden regelmäßige Gespräche statt, um auf besondere Stärken oder Defizite der Kinder aufmerksam zu machen.